KI
KI-Kennzeichnung: Was seit dem 2. August 2026 gilt
Mit KI entstehen Texte und Bilder schneller. Seit dem 2. August 2026 gilt dazu eine neue Transparenzpflicht aus der EU, Artikel 50 des AI Act. Für Social Media in einer Sparkasse lohnt sich ein klarer Blick darauf, was betroffen ist und was nicht.
Was gekennzeichnet werden muss
Nach dem, was Fachseiten dazu schreiben, geht es vor allem um zwei Fälle:
- Realistische KI-Darstellungen echter Personen oder Ereignisse, sogenannte Deepfakes, müssen als solche erkennbar sein.
- Chatbots müssen offenlegen, dass man mit einer KI schreibt, wenn das nicht offensichtlich ist.
Und die Texte?
Eine Kennzeichnung ist vor allem bei Texten nötig, die zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Ein Beitrag, den ein Mensch gelesen, geprüft und verantwortet hat, ist in der Regel nicht betroffen. Entscheidend ist also die redaktionelle Verantwortung im Haus.
Wie gekennzeichnet wird
Der Hinweis muss am Inhalt selbst erkennbar sein. Ein Satz im Footer oder in den Datenschutzhinweisen reicht nicht.
Was das Risiko ist
Es drohen Bußgelder, bei kleineren Unternehmen mit niedrigeren Obergrenzen, und in Deutschland sind Abmahnungen denkbar. Wie weit die Pflicht im Einzelfall reicht, ist in Teilen noch nicht geklärt.
Meine Empfehlung für Sparkassen
Macht es einfach und klar:
- KI-Bilder und KI-Videos immer mit "Mit KI erstellt" kennzeichnen.
- Jeden KI-Text von einer Person lesen und freigeben lassen, die dafür einsteht.
- Chatbots im Chat selbst als KI vorstellen.
- Regel und Verantwortliche im Freigabeweg aufschreiben.
Was das bringt
So seid ihr auf der sicheren Seite, ohne Beiträge auszubremsen. Im Sparkassen-Bootcamp bauen wir die Hausregel gemeinsam und du nimmst sie fertig mit.
Hinweis
Dieser Text ist eine Orientierung und kein Rechtsrat. Bitte stimmt die Regeln mit Rechtsabteilung und Datenschutz ab. Stand: Oktober 2026.